Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten.
Personen, die aufgrund ihres Bedarfes aus einer besonderen Wohnform ausziehen können und daher Wohnraum benötigen oder in sonstiger Form Leistungen der Eingliederungshilfe beziehen
Familien mit mindestens zwei Kindern, die Hilfen zur Erziehung in ambulanter Form nach SGB VIII erhalten.
Wie können wir helfen?
Wohnraumvermittlung und Beratung:
- Wir unterstützen Wohnungssuchende bei der Suche und Vermittlung von Wohnraum.
- Als Mittler zwischen Mietern und Vermietern sorgen wir dafür, dass Mietverträge direkt und unbürokratisch zustande kommen.
Wohnungsakquise:
- Wir betreiben eine aktive Akquise von Wohnraum, um einen umfangreichen Pool an Wohnungen für unsere Zielgruppen aufzubauen.
- Kooperationen mit Bauträgern ermöglichen die Schaffung von neuen Wohnräumen, die den Anforderungen an barrierefreies Wohnen entsprechen.